LAG Nds. im Widerspruch zum BAG

Wende beim Vorbeschäftigungsverbot?

Das Bundesarbeitsgericht BAG hat 2011 entschieden, dass eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrags erlaubt sei, wenn zwar ein früheres Arbeitsverhältnis bestanden habe, aber mehr als drei Jahre zurückliegt. Dem hat das Landesarbeitsgericht in Hannover nun widersprochen. Damit ist das BAG erneut am Zug!

Die Klägerin war bereits im Jahr 2008 bei einer Supermarktkette als Verkäuferin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete. Ab 2014 war sie erneut bei dem Lebensmittelhändler tätig – diesmal befristet mit mehreren Verlängerungen. Als die letzte befristete Verlängerung 2015 auslief, klagte die Verkäuferin und berief sich auf das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot.

Näheres siehe Artikel von Bastian Brackelmann auf BUND-Verlag.de      >> hier