Kirchliches Arbeitsrecht:

Wie wollen die Landeskirchen künftig mit nichtchristlichen Bewerbern umgehen?

Am 17 April hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber von Bewerbern nicht grundsätzlich die Kirchenmitgliedschaft fordern dürfen (>> hier). Der Evangelische Pressedienst (epd) hat nun nachgefragt, wie die Landeskirchen auf diese Entscheidung reagieren wollen?

Nach dieser bundesweiten Umfrage des Evangelischen Pressedienstes, sehen die evangelischen Landeskirchen nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Anlass für schnelle Änderungen ihrer Einstellungspraxis. Die überwiegende Mehrheit der Landeskirchen und ihre Diakonischen Werke wollen zunächst die erneute Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) abwarten. Der EuGH hatte den Rechtsstreit an das BAG zurückverwiesen.

Das BAG-Urteil wird für Sommer erwartet. „Bis dahin bleibt im Einzelfall zu prüfen, ob bei Stellenausschreibungen auf die zwingende Voraussetzung der Kirchenmitgliedschaft verzichtet werden sollte“, sagte der westfälische Kirchenrat Henning Juhl in Bielefeld. Ähnlich äußerten sich auch andere Landeskirchen und Diakonischen Werke, meldet der epd.

Die evangelischen Kirchen in Niedersachsen wollen ihre Richtlinien für die Einstellung von Mitarbeitern überprüfen. „Wir werden die Urteilsbegründung im Detail auswerten und bei der Umsetzung der Loyalitätsrichtlinie in unseren Kirchen berücksichtigen“, erklärten die leitende Kirchenjuristin Stephanie Springer und Diakonie-Vorstandssprecher Hans-Joachim Lenke am letzten Dienstag in Hannover. „Der EuGH ermahnt uns in seinem Urteil, die Regelungen klar zu beschreiben, konsequent umzusetzen und den Bezug auf den kirchlichen Auftrag zu benennen“, betonten Springer und Lenke.

Näheres siehe unter: „EuGH-Urteil: Kirchen in Niedersachsen wollen Richtlinien überprüfen“ auf www.diakonie-in-niedersachsen.de   >> hier

 

 

 

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