Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – Stärkung der Pflege?

„Reform“ für mehr Pflegekräfte verabschiedet

Der Bundestag hat nach einer Gedenkstunde zum 9. November 1918, 1938 und 1989 mit den Stimmen der großen Koalition das Pflegepersonal – Stärkungsgesetz verabschiedet. Union und SPD werben mit dem Ziel der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege für ihr Gesetz. Ob die mit dem verabschiedeten Gesetz beschlossenen Maßnahmen in Anbetracht der Dimension der Personalnot insbesondere in der Altenhilfe genügen, um der Verheißung gerecht zu werden, muss in Frage gestellt werden.

Für zusätzlich eingestellte Pflegekräfte erhalten Krankenhäuser und Altenheime mehr Geld, auch die Ausbildung in den Pflegeberufen wird mit dem in Kraft treten des neuen Gesetzes Anfang 2019 besser finanziert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte, die Koalition löse ihr Versprechen an alle Pflegekräfte ein, ihren Berufsalltag konkret zu verbessern: „Wir müssen in der Pflege Vertrauen zurückgewinnen“.

(Nur) 13.ooo neue Stellen in der Altenhilfe

Die Finanzierung wird zum größten Teil über die Krankenkassen erfolgen. Über ein Sofortprogramm sollen 13.000 zusätzliche Stellen in den Altenheimen geschaffen werden. Die Anzahl der neuen Stellen wird abhängig von der Größe der Altenhilfeeinrichtung sein. Immerhin bei bis zu 40 Bewohnern soll es eine halbe Pflegestelle extra geben, bei 41 bis 80 eine Stelle, bei 81 bis 120 Bewohnern 1,5 Stellen und bei größeren Einrichtungen zwei Stellen! Ausgangssituation sind 35.000 in Ermangelung von Bewerbern derzeit nicht besetzte Stellen in der Altenhilfe. 

In den Krankenhäusern dagegen wird ab 2019 jede zusätzliche oder aufgestockte Stelle, in der unmittelbaren Pflege am Krankenbett, vollständig vergütet. Zukünftige Tariferhöhungen werden fortan refinanziert.

Ab 2020 greift eine weitreichende Umstellung der Finanzierung. Dann wird die Pflege am Krankenbett ohne Abzüge durch ein noch zu ermittelndes Pflegebudget finanziert. Die Personalkosten für die Pflege werden dann aus den Fallpauschalen herausgerechnet. Nach Meinung des stellvertretenden Unions-Fraktionsvorsitzenden Georg Nüßlein (CSU) müssten die Krankenhäuser also nicht mehr an den Pflegekräften sparen.

Kritik aus der Opposition

Die Grünen und die Linksfraktion begrüßten die Neuregelungen im Krankenhaus. Das Gesetz verstärke aber die Schieflage zwischen Kranken- und Altenpflege. Angesichts eines leer gefegten Arbeitsmarkts sei zu befürchten, dass weitere Pflegekräfte aus der Altenpflege abwandern. Die Pflegekräfte, die gebraucht würden, gebe es nicht, und die Altenpflege komme zu kurz.

Auch der im Rang eines Staatssekretärs tätige Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat das am Freitag im Bundestag beschlossene Pflegepersonal – Stärkungsgesetz als Einstieg in weitere Reformen gewertet.
In einem vorab veröffentlichten Interview der Wochenzeitung „Das Parlament“ sagte Westerfellhaus, mit der Neuregelung werde ein Prozess in Gang gesetzt, „der andere Bereiche nach sich ziehen muss“.

Die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten Pflegereformen seien wichtig gewesen. Allerdings sei damals die Frage nicht beantwortet worden, „wie man für solche Prozesse ausreichend Personal bekommt“, sagte der Staatssekretär.

Das Interview im Wortlaut siehe     >>hier


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