Begrenzung der Sozialabgaben per Grundgesetz?

Tolle Idee?

Der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat eine Begrenzung der Sozialversicherungsbeiträge per Grundgesetz ins Gespräch gebracht. „Wir müssen die magische Marke von 40 Prozent unbedingt einhalten“, so Altmaier gegenüber dem Magazin „Stern“, laut Vorabbericht vom Mittwoch.

„Vor acht Jahren haben wir eine Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen. Wenn es nach mir geht, werden wir in den nächsten Jahren auch die Quote für Sozialabgaben im Grundgesetz festschreiben“, erläuterte er. So könne sichergestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland nicht untergraben werde.

Der Anteil der Sozialversicherungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen, beträgt derzeit 39,7 Prozent vom Bruttolohn. „Ich halte das für eine Obergrenze“, sagte der Wirtschaftsminister dem Magazin. Bei Überschreitung gingen Arbeitsplätze verloren, da die zusätzlichen Kosten eine Zurückhaltung bei den Investitionen auslösen würde, bzw. es zunehmend lohnend erscheine die menschliche Arbeitskraft verstärkt durch Maschineneinsatz zu ersetzten.

Die letzte -ähnlich Begründete- große Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Wirtschaft mündete übrigens in die Agenda 2010 und den Hartz Gesetzen!



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