Späte Einsicht zur Pflegekammer

Die Proteste von Pflegekräften in Niedersachsen haben gewirkt: Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2020, beschlossen vergangene Woche die Regierungsfraktionen im Landtag von Hannover, die Landespflegekammer beitragsfrei zu stellen. Bereits gezahlte Beiträge sollen zurückerstattet werden.

In einer Pressemeldung vom 26.11. begrüßt die Gewerkschaft ver.di die Entscheidung. „Das ist ein Riesen-Erfolg der Kolleginnen und Kollegen, die das überall in Niedersachsen mit vielfältigen Aktionen erkämpft haben“, so ver.di-Landesleiter Detlef Ahting. Es sei gut, dass jetzt endlich Einsicht eingekehrt sei und sechs Millionen Euro bereitgestellt werden, damit die beruflich Pflegenden nicht mit Zwangsbeiträgen belastet werden. „Diese Zahlung muss aber verstetigt werden, damit die Pflegekräfte dauerhaft von Beiträgen befreit bleiben“, fordert der Gewerkschafter.

Kritik an Pflichtmitgliedschaft

Landesfachbereichsleiter Joachim Lüddecke stellt fest, dass wohl der Pflichtbeitrag vom Tisch sei, nicht aber die Pflichtmitgliedschaft. „Wir stehen auf dem Standpunkt, dass alle beruflich Pflegenden selbst entscheiden sollten, ob sie Mitglied der Kammer sein wollen“, so Lüddecke weiter. Deshalb werde ver.di seine bereits in der Politik vorgestellte Alternative einer freiwilligen „Vereinigung der Pflegenden“ weiter vorantreiben.

Befragung gefordert

Die Gewerkschaft bleibe ebenfalls bei der Forderung, unter allen Pflegekräften eine Vollbefragung zu Aufgaben und Struktur der Kammer durchzuführen, die auch alternative Modelle wie eine freiwillige Vereinigung beinhaltet. Die aktuell vom Land aufgelegte Evaluation mit wenigen Tausend Befragten werde dem nicht gerecht und drohe zur Kosmetik zu werden.

Rückerstattung erst im Verlauf des nächsten Jahres

Die Pflegekammer Niedersachsen wird erstmal die Beschlussfassung über den Haushalt der Landesregierung abwarten. In einer Meldung der Kammer vom 04.12. wird informiert, dass die noch offenen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Beiträge zu klären sind. Im Anschluss könne die Pflegekammer Niedersachsen aktiv werden.
Vor diesem Hintergrund wird eine Rückerstattung von gezahlten Mitgliedsbeiträgen erst im Verlauf des Jahres 2020 beginnen können.

Die Pflegekammer teilt mit, dass bis zur Klärung der noch offenen Fragen die Beitragserhebung und die Bescheidverfahren gestoppt werden.

Sobald weitere Details feststehen, erhalten die Mitglieder der Pflegekammer weitere Informationen.

Bildrechte: