Bundeskonferenz verurteilt Rechtsbruch in Mitteldeutschland

In Mitteldeutschland streiten sich ArbeitnehmervertreterInnen und Arbeitgebervertreter seit rund 20 Jahren über die Arbeitsrechtsetzung in der Diakonie. Wenn der Druck auf diakonische Arbeitgeber in Mitteldeutschland zu groß wurde, reagierten diese mit Änderungen des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes.

Auch die jüngste Enscheidung gewählter MitarbeitervertreterInnen, keine Mitglieder für die Arbeitrechtliche Kommision (ARK) zu wählen, hat diesen Effekt ausgelöst. Mit der erneuten Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes sollen künftig solche Beschlüsse der Arbeitnehmerseite verhindert werden.
Mit der Nichtbesetzung der ARK wurde ein deutliches Zeichen gesetzt, das der „dritte Weg“ kein geeignetes Konsensmodell ist und das Verhandlungen für Tarifverträge notwendig sind.

Kein Ohr für Beschäftigte

Die Buko sieht durch die Gesetzesänderung einen Verstoß gegen das MVG-EKD und dem MVG-Ausführungsgesetz der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland. Beide Gesetze sehen zwingend vor, dass der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen Zeit für eine Stellungnahme bekommt. Diese Gelegenheit wurde nicht gegeben.

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich (Buko) sieht in diesen Vorgehen einen Missbrauch der Macht der Landeskirche. Am 12.12. hat die „Buko“ die Situation in Mitteldeutschland beraten und hierzu eine Erklärung veröffentlicht.

Die Erklärung vom 12.12.2019 finden Sie >>>hier

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