Altenpflegeunternehmen reichen Verfassungsbeschwerde ein

Wie der bpa Arbeitgeberverband auf seiner Homepage mitteilt, haben mehrere Pflegeunternehmen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Inhaltlich wehren sie sich damit gegen die von der Bundesregierung festgeschriebene Tarifpflicht als Grundlage für weitere Versorgungsverträge.

bpa Arbeitgeberverband unterstützt die Beschwerde

Laut dem bpa Arbeitgeberverband wird die Verfassungsbeschwerde ausdrücklich unterstützt. Die betroffenen Unternehmen sehen ihr Grundrecht auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit und Gleichbehandlung verletzt und halten die Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) für verfassungswidrig.

Es reicht mit dem Eingriff des Staates in die Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Pflegeunternehmen. Die Bundesregierung will irgendwelche Tarifverträge von Miniminderheiten, im Zweifel sogar von einzelnen Häusern, jetzt zum Standard für eine ganze Region bzw. ein ganzes Land erklären. Diese Tarifverträge müssen noch nicht einmal geringste Repräsentativitätsanforderungen erfüllen. Das ist Willkür und widerspricht demokratischer Legitimation. Zudem zerstört die Tariftreueregelung bewährte Lohnstrukturen und führt, wie im Falle eines Teiles der beschwerdeführenden Unternehmen unter Umständen sogar zu niedrigeren Löhnen. Deshalb ist diese Beschwerde mehr als notwendig.

Rainer Brüderle, Präsident des bpa Arbeitgeberverbandes und ehemaliger FDP-Bundeswirtschaftsminister

Es ist nahezu unfassbar, wie Rainer Brüderle hier von der Zerstörung „bewährter Lohnstrukturen“ spricht. Hat die Pandemie nicht gerade gezeigt, dass eben diese Lohnstrukturen vielerorts viel zu niedrig sind? Hier werden die Arbeitgeber offensichtlich von der Angst getrieben, in Zukunft faire, höhere Löhne zahlen zu müssen. Wäre die Entlohnung der Pflegekräfte in ihren Betrieben schon angemessen, hätten sie durch die Regelungen des GVWG nichts zu befürchten. Ein altes Sprichwort sagt: „Getroffene Hunde bellen.“ Dies scheint auch hier der Fall zu sein, denn anders ist eine solch heftige Reaktion nicht zu erklären.

Unverständnis und Kritik am Vorgehen der Pflegeunternehmen

Bei Arbeitnehmer*innen und Pflegeverbänden sorgt das Vorgehen der Pflegeunternehmer ebenfalls für Unverständnis und Kritik. Exemplarisch dafür stehen zwei Zitate:

Wird jetzt in der Verfassungsbeschwerde ein ´faktischer Tarifzwang´ kritisiert, so müssen sich offensichtlich manche Pflegeeinrichtungen fragen lassen, warum sie bislang Löhne bezahlt haben, die nicht angemessen waren. Ansonsten hätte der Gesetzgeber nicht reagieren müssen. Bitten hierzu hat es genug gegeben.

Die genannten Verbände verdrängen, dass das bei ihren Mitgliedern gezahlte Lohnniveau nicht immer angemessen ist. Jetzt von Existenzverlust für die Pflegeeinrichtungen zu sprechen zeigt, dass sie tatsächlich von einer Erhöhung der Löhne ausgehen, also bislang zu wenig bezahlt haben.

Dagegen haben all jene Einrichtungen, die bislang bereits gute Löhne bezahlen, keine Angst vor den Regelungen des GVWG, die von den Kostenträgern refinanziert werden müssen.

Pressemeldung – Deutscher Pflegerat e.V.

Dem Pflegekräftemangel kann man nur mit anständigen Löhnen und guten Arbeitsbedingungen beikommen. Wer das jetzt in der Pandemie noch immer nicht verstanden hat, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Eine faire Bezahlung war von allen Verbänden bei der Konzertierten Aktion Pflege als Ziel mitgetragen worden. Dass nun ausgerechnet die Arbeitgeberverbände der privaten Träger Verfassungsbeschwerden gegen das neue Gesetz unterstützen, kann nur eins bedeuten: Gewinne wurden bislang ganz offensichtlich zulasten der Löhne gemacht. Jetzt, wo genauer hingesehen werden soll, kommt die Klage vor Gericht – ein durchsichtiges Manöver. Arbeitgeber in der Pflege sollten stattdessen Verantwortung für den Fachkräftemangel übernehmen und ihre Pflegekräfte ordentlich bezahlen.

Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung

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