Aufstockung Kurzarbeitergeld (KUG)auf über 80%
Die Bundesregierung hat eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (KuG) beschlossen, wenn die Kurzarbeit über längere Zeit anhält: ab dem vierten Bezugsmonat erhöht es sich z.B. für KollegInnen mit Kind auf 77% und ab dem siebten Monat auf 87%.
Nachdem schon länger klargestellt worden ist, dass eine Aufstockung auf bis zu 80% der letzten Vergütung nicht zu Schwierigkeiten mit der Gemeinnützigkeit führt, gibt es nun erneut Unsicherheiten.
Weiterlesen