Das Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (MVG-K) soll durch das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD (MVG.EKD) abgelöst werden.
Im Zuge des geplanten Wechsels sollen Verschlechterungen vorgenommen werden. Dies betrifft z.B. die Besetzung von betrieblichen Einigungsstellen, die Aufgaben und Ausstattung der Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (agmav) und den Ausschluss der Öffentlichkeit beim Kirchengericht.
Kategorie: Recht
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17. dia Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht
Zum Start der 17. Fachtagung beschrieb Mira Gathmann die Ausgangssituation der diakonischen- bzw. der sozialen Arbeit allgemein. Eine Vorgabe für die Themensetzung und den Verlauf der Tagung:
- Private-Equity – Investoren kaufen Gesundheitseinrichtungen
- Digitalisierung im Gesundheits- und Sozialwesen
- Die Änderungen des MVG.EKD
Endlich Mitbestimmung fast auf Augenhöhe
EKD Synode beschließt Änderungen des MVG.EKD Auf einem langen Weg ist ein weiteres sehr wichtiges Zwischenziel erreicht. Mitarbeitervertretungen sind in ihren Rechten gestärkt worden und können zukünftig bei sozialen und organisatorischen Angelegenheiten mit den Leitungen auf Augenhöhe verhandeln.
WeiterlesenLaternen werden der EKD-Synode den Weg leuchten
Es ist Zeit, dass die Arbeit der Beschäftigten in der Diakonie respektiert wird und in Würde stattfinden kann. Dafür fordern wir Tarifverträge, statt unverbindlicher Regelungen. Außerdem fordern wir eine wirksame betriebliche Mitbestimmung in den Einrichtungen.
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