Asklepios-Klinik an TVöD gebunden
Nach der Privatisierung von öffentlichen Krankenhäusern gelten für die Beschäftigten häufig weiter die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Das Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt urteilte am 30. August, dass ein privater Klinikbetreiber sich von den Tarifverträgen nur lösen könne, wenn er mit Zustimmung des Arbeitnehmers einen neuen Arbeitsvertrag vereinbare oder eine Änderungskündigung ausspreche. Eine Änderungskündigung müsse aber “sozial gerechtfertigt” sein. Das ist der Fall, wenn etwa eine Schließung des Unternehmens droht. Weiterlesen