„Kündigung im Namen des Herrn“

Rentner kritisiert Stiftung Friedehorst

„Kündigung im Namen des Herrn“

 

So titelte heute der Weserkurier und berichtete über die Kündigung eines bis zum Ende seiner Probezeit unbeanstandet gebliebenen Pädagogischen Mitarbeiters. Dieser war in Kenntnis der Konfessionslosigkeit von der Bremer Stiftung Friedehorst mit der Betreuung eines Jugendlichen beauftragt worden. Als er sich weigerte, für seinen Job in die Kirche einzutreten, wurde er gekündigt.

In diesem Fall wird erneut deutlich, was die „Richtlinie des Rates der EKD über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und dem Diakonischen Werk der EKD („Loyalitätsrichtlinie“), in der Praxis bedeutet.

Umso spannender darf erwartet werden wie die höchsten europäischen Richter in dem vom deutschen Bundesarbeitsgericht BAG vorgelegten Fall zur Ausgestaltung des kirchlichen Selbstverwaltungsrechts entscheiden werden. Siehe hierzu unseren Berichte  ( >> hier )

Am 9. November will der zuständige Berichterstatter des EuGH, der Luxemburger Francois Biltgen, einen Beschlussvorschlag vorstellen. Biltgen war vor seiner Richterkarriere beim Europäischen Gerichtshof schon einmal Arbeitsminister in Luxemburg, arbeitsrechtliche Probleme sind ihm also auch aus praktischer Erfahrung bekannt. Ein Urteil wird es aber frühestens im kommenden Jahr geben.

 

Näheres zu obigem Fall siehe Artikel im Weser Kurier    >> hier