Arbeitgebervision in der ARK DD

20 ProzentAufwertung der Pflege durch Absenkung der Gehälter!
Verfolgt man die öffentliche Diskussion und legt die Verlautbarungen beispielsweise des Beauftragten der Bundesregierung für die Pflege Karl – Josef Laumann zugrunde, kommt man nicht umhin anzunehmen, dass sich die langjährig  geforderte Aufwertung der Pflegeberufe endlich durchgesetzt hat. Selbst die zur Steigerung der Attraktivität – im Interesse zukünftiger Fachkräftegewinnung – unverzichtbare Einkommensverbesserung stößt auf breite öffentliche Zustimmung und Unterstützung.

In Niedersachsen hat sich die Sozial und Gesundheitsministerin Cornelia Rundt mit einer „niedersächsischen Erklärung für ein angemessenes Einkommen in der Pflege“ positioniert. Mit dieser Erklärung haben sich die kommunalen Spitzenverbände und die ebenfalls unterzeichnenden Pflegekassen vertraglich verpflichtet, höhere Vergütungen an die Pflegeeinrichtungen zu zahlen, wenn diese die höheren Vergütungen an die Pflegekräfte weitergeben.
Umso unfassbarer erscheinen in Anbetracht dieser positiven Entwicklung die jüngsten Initiativen der diakonischen Arbeitgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschlands ARK DD.
Mit zahlreichen Anträgen (siehe unten) verfolgen sie aktuell das Ziel, das Gehaltsniveau insbesondere in der Altenpflege dramatisch abzusenken. Hier dürften sich wohl eher die vom Geist des Neoliberalismus beseelten Protagonisten des Verbandes der Diakonischen Dienstgeber in Deutschland VdDD, denn die sich den christlich diakonischen Ansprüchen verpflichtet Fühlenden, durchgesetzt haben. Nachfolgend die Liste der Begehrlichkeiten. Wir werden in den nächsten Tagen nach weiterer Auswertung diesen Angriff auf die Arbeitsbedingungen ausgiebig würdigen.

Absenkung um bis zu 20 Prozent

Die Anträge der Arbeitgeber zu den Absenkungen im Einzelnen     

Übersicht der Anträge    >> hier

Neue abgesenkte Entgelttabellen für alle Arbeitnehmer/innen der Altenpflege     >> hier

Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden, anteilig auch für Teilzeitbeschäftigte.
Kürzung der Jahressonderzahlung auf 25 %
Streichung der Pflegezulage                              >> hier
Sonderregelung für Beschäftigte der Altenpflege in Schleswig-Holstein mit weiteren Absenkungen     >> hier

 

Streichung des Kinderzuschlags.     >> hier
Anstelle der Anpassung der Gehälter an das Westniveau, Verstetigung der Spaltung durch Dauerhafte Osttabellen       >> hier
Eigenbeteiligung an der Zusatzversorgung      >> hier