Kategorie: Loyalität

Stellungnahme zur Richtlinie an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie (Loyalitätspflicht)

Die Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften und Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen der Diakonischen Werke der Evangelischen Kirche Deutschlands – kurz buko – wurde aufgefordert, zur geplanten „Richtlinie an die berufliche Mitarbeit in der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Diakonie“ Stellung zu nehmen. Im Rahmen dieses Rechtsetzungsverfahrens wurde die agmav Niedersachsen seitens der Landeskirche Hannovers ebenso zu einer Stellungnahme aufgefordert. Beide Stellungnahmen möchten wir hier veröffentlichen.

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Erzieherin nach Kirchenaustritt gekündigt

Der Personalmangel in den Kindertagesstätten ist omnipräsent. Überall fehlen Erzieher:innen, überall ist die Personaldecke sehr dünn und das pädagogische Angebot wird teilweise eingeschränkt. Und dennoch kündigt der Evangelische Kindertagesstättenverband Buxtehude einer Erzieherin, da sie aus der Kirche ausgetreten war. So berichtet die Kreiszeitung Wochenblatt.

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Jetzt ist die Zeit – für mehr Arbeitnehmer:innenrechte!

Aktuell findet in Nürnberg der Deutsche Kirchentag 2023 statt. Schon seit dem gestrigen Mittwoch und noch bis Sonntag, den 11. Juni findet der Kirchentag mit einer erwarteten Besucherzahl von ca. 100.000 Menschen statt. In diesem Jahr steht der Kirchentag unter dem Leitspruch „Jetzt ist die Zeit“.

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Diakonie-Vorstand Hans-Joachim Lenke verneint Streikrecht

Derzeit finden in der Tarifrunde des öffentlichen Dienstes wieder umfangreiche Streikmaßnahmen statt, mit denen die Gewerkschaften und ihre Mitglieder auf die unzureichenden Angebote der Arbeitgeberseite reagieren. Mitten in dieser Phase des Arbeitkampfes überrascht Hans-Joachim Lenke, Vorstandssprecher der niedersächsischen Diakonie mit einer Aussage zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen. Kurzum: er verneint, dass es ein Streikrecht gibt.

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Katholische Bischöfe beschließen überarbeitete Grundordnung

Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 22. November eine überarbeitete Grundordnung, umgangssprachlich oft „das katholische Arbeitsrecht“ genannt, beschlossen. Ziel der Überarbeitung war, die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmer:innen der katholischen Kirche zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere die Eingriffe in die persönliche Lebensführung wurden zuletzt massiv kritisiert und sind daher auch größtenteils aus der Grundordnung verbannt.

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