Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands hat am 22. November eine überarbeitete Grundordnung, umgangssprachlich oft „das katholische Arbeitsrecht“ genannt, beschlossen. Ziel der Überarbeitung war, die arbeitsrechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmer:innen der katholischen Kirche zu reformieren und zu modernisieren. Insbesondere die Eingriffe in die persönliche Lebensführung wurden zuletzt massiv kritisiert und sind daher auch größtenteils aus der Grundordnung verbannt.
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20. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht verabschiedet Resolution
„Kirchliche Privilegien beseitigen!“ titelt die am Dienstag erschienene ver.di-Pressemitteilung zu den Ergebnissen der 20. Fachtagung für kirchliches Arbeitsrecht, welche am 14. und 15. November in Kassel stattgefunden hat. Vor Ort wurde von den ca. 220 Teilnehmenden unter anderem eine Resolution […]
WeiterlesenArbeitsgericht: Kündigung des Braunschweiger Domkantors nicht rechtens
Im Fall des gekündigten Braunschweiger Domkantors Gerd-Peter Münden hat nun das Arbeitsgericht Braunschweig über die Kündigungsschutzklage entschieden. Die Kündigung sei demnach nicht rechtmäßig gewesen und wurde vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt.
WeiterlesenFAQ – Antworten für kirchliche Beschäftigte
Die Gewerkschaft ver.di hat auf ihrer Homepage eine FAQ für Beschäftigte in kirchlichen Betrieben erstellt. Diese FAQ bieten in kompakter Form die häufigsten Fragen, die von Arbeitnehmer:innen in kirchlichen Betrieben gestellt werden und beantworten diese Fragen auch gleich.
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