Vollversammlungen

Zu den Vollversammlungen der agmav sind alle Mitglieds-Mitarbeitervertretungen herzlich eingeladen. Mit den Vollversammlungen erfüllt die agmav Niedersachsen einen Teil ihres Auftrages zur Vernetzung der Mitarbeitervertretungen untereinander und sorgt für eine generelle Austausch- und Meinungsbildungsplattform zu übergreifenden Themen der Mitarbeitervertretungsarbeit.

Die Aufgaben der Vollversammlung und Regelungen zur Durchführung und Beschlussfassung finden sich in den §§ 5 und 6 unserer Satzung.

Freistellungsgrundlage

Die Vollversammlungen der agmav Niedersachsen dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den MAVen sowie zur Erörterung arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtlicher Fragen. Die Teilnahme ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der MAV erforderlich. Daher muss der/die Teilnehmer:in die Arbeitsbefreiung nach § 19 Abs. 2 MVG-EKD in Anspruch nehmen, soweit er oder sie nicht nach § 20 MVG-EKD pauschal freigestellt ist.

Bitte weitere Termine vormerken:

Eine Terminübersicht der kommenden Termine für Vollversammlungen ist >>> hier zu finden. Dort ist rechtzeitig vor den Veranstaltungen auch eine Anmeldung möglich.