MAV Wahlen
Mitarbeitervertretungen
“In Dienststellen, in denen die Zahl der wahlberechtigten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Regel mindestens fünf beträgt, von denen mindestens drei wählbar sind, sind Mitarbeitervertretungen zu bilden.”
So das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD in seinem § 5. Danach sind die Mitarbeitervertretungen in freien und geheimen Wahlen in einem gesetzlichen Wahlzeitraum alle 4 Jahre zu wählen.
Die MAV’en in dem Bereich Oldenburger Kirche und der Diakonischen Einrichtungen haben dieses Jahr gewählt und die Amtszeit endet erst 2025.
Die MAV’en in dem Bereich der Braunschweiger Landeskirche und der Diakonischen Einrichtungen würden nach altem Recht 2020 wählen. Durch die Gesetzesänderung wird aber die aktuelle Amtszeit um ein Jahr verlängert. Dort wird also erst 2021 gewählt.
Die MAV’en in dem Bereich der Landeskirche Hannovers und der Diakonischen Einrichtungen werden, durch eine Amtszeitverlängerung im verfasst Kirchlichen Bereich, beim nächsten Mal zeitgleich gewählt. Dort wird also 2021 gewählt.
Die MAV´en in dem Bereich der Landeskirche Schaumburg-Lippe und der Diakonischen Einrichtungen haben die identische Regelung wie die der Landeskirche Hannovers. Dort wird also 2021 gewählt.