Mitarbeitervertretungen
„In Dienststellen, in denen die Zahl der wahlberechtigten Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in der Regel mindestens fünf beträgt, von denen mindestens drei wählbar sind, sind Mitarbeitervertretungen zu bilden.“
So steht es im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD in § 5. Danach sind die Mitarbeitervertretungen in freien und geheimen Wahlen in einem gesetzlichen Wahlzeitraum alle 4 Jahre zu wählen.
Die MAVen in dem Bereich Oldenburger Kirche und der Diakonischen Einrichtungen haben 2019 gewählt und die Amtszeit endet erst 2025.
Die MAVen in den Bereichen der Landeskirchen Braunschweig, Hannover und Schaumburg-Lippe und deren zugehörige Diakonische Einrichtungen wurden alle 2021 zuletzt gewählt.
So ergibt sich dann ab 2025 ein einheitlicher Wahlzeitraum für alle o.g. Landeskirchen und die zugehörigen Diakonischen Einrichtungen.
Mitarbeitervertretungsgesetz MVG.EKD | >> download im pdf-Format |
Wahlordnung (Stand Dezember 2021) zum MVG.EKD | >> download im pdf-Format |
Wahlordnung mit Erläuterung | >> download im pdf Format |
Das vereinfachte Wahlverfahren (für Einrichtungen bis 100 Mitarbeiter:innen) | >> download im pdf Format |
Wahlkalender (Checkliste) | >> download im Word Format |
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Wahlausschreiben nur Briefwahl | >> download im Word Format |
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