Kategorie: Arbeitszeit

Forscher: Fast 40 Prozent arbeiten in Teilzeit

Die Teilzeitquote in Deutschland ist auf ein Rekordniveau gestiegen. Mit einem Plus von 0,3 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahresquartal lag sie im dritten Quartal 2023 bei 39,2 Prozent, teilte das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) am Dienstag in Nürnberg mit. Die Daten stammen den Angaben nach aus der jüngsten Arbeitszeitrechnung des Instituts.

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Erfolgreiche 21. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Am 14. und 15. November fand in Kassel zum 21. Mal die Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Wie immer wurde die Veranstaltung von der Bundeskonferenz der Gesamtausschüsse und Arbeitsgemeinschaften (Buko), der Gewerkschaft ver.di und der Zeitschrift Arbeitsrecht und Kirche (AuK) ausgerichtet und durch den Verein dia e.V. organisiert. Die thematischen Schwerpunkte der mit 250 Teilnehmer:innen ausgebuchten Fachtagung lagen bei Chancen und Risiken der Digitalisierung und dem aktuellen Überarbeitungswahn der Kirchen bei ihren Gesetzen.

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Welche Vier-Tage-Woche brauchen wir wirklich?

Die Vier-Tage-Woche wird öffentlich viel diskutiert. Positive Zwischenergebnisse von Pilotprojekten in Großbritannien haben Schlagzeilen gemacht. Beschäftigte sind mit der verkürzten Arbeitszeit produktiver, weniger gestresst und seltener krank. Auch in Deutschland halten viele eine Verkürzung ihrer Arbeitswoche unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll. Dies zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Darin wurde auf Basis aktueller Befragungsdaten untersucht, ob Vollzeiterwerbstätige eine Vier-Tage-Woche möchten oder nicht, und aus welchen Gründen.

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Muss ich in meiner Freizeit Nachrichten vom Arbeitgeber lesen?

Mit dieser Frage sehen sich Arbeitnehmer:innen bisweilen konfrontiert. Nahezu jede:r Arbeitnehmer:in wird schon einmal in der Situation gewesen sein, in der Freizeit Nachrichten oder Anrufe vom Arbeitgeber erhalten zu haben. Aber: muss ich diese Nachrichten denn lesen? Muss ich ans Telefon gehen? Und wenn ich das nicht tue: was passiert mir dann? In diesen Fragen hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein nun in einem Urteil etwas Licht ins Dunkel gebracht. Die gute Nachricht: das Urteil stärkt die Rechte der Arbeitnehmer:innen.

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