Wirtschaftliche Angelegenheiten

Im Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelischen Kirche Deutschlands (MVG-EKD) ist seit einiger Zeit die Beteiligung der MAV in wirtschaftlichen Angelegenheiten geregelt. So gibt es im MVG-EKD in Einrichtungen mit mehr als 150 Mitarbeiter:innen ein umfassendes Informationsrecht, welches Dienststellenleitungen verpflichtet, die Mitarbeitervertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten mindestens jährlich zu unterrichten.

Recht auf Information

Die Frage, was man darunter versteht, hat der Kirchengerichtshof sehr konkret entschieden: Die entsprechende Mitarbeitervertretung hat ein Recht auf Vorlage des Wirtschaftsprüfungsberichtes, der aktuellen Wirtschaftsplanung und der ausgehandelten Pflegesätze.

Darüber hinaus gibt es eine Verbandsempfehlung der Diakonischen Konferenz, mit welcher die Einrichtungen aufgefordert werden, für ihre Mitarbeitervertretungen je nach Größe entsprechend Sitze im Aufsichtsgremium vorzusehen.

Nun kann man seine Rechte nur wahrnehmen, wenn man sie:

  • auch kennt,
  • bei der Dienststellenleitung einfordert
  • und die Informationen dann auch nutzt!

Für Kolleg:innen, die sich bewusst dafür entschieden haben, mit Menschen und nicht mit Akten und Zahlen zu arbeiten ist das alles sicherlich nicht ganz einfach!

Unterstützung durch die agmav

Aber: Wir unterstützen euch sehr gerne dabei! Die Mitglieder der agmav-Vorstandes stehen euch selbstverständlich auch für Anfragen zu wirtschaftlichen Angelegenheiten gerne zur Verfügung. Ihr könnt jederzeit anrufen!

Der agmav-Vorstand stellt auf Anfrage auch gerne Kontakt zu Wirtschaftsprüfer:innen her, die ihr als sachkundige Personen gemäß §25 (2) MVG-EKD dann zur Klärung eurer Fragen in eure Sitzung einladen könnt.

Kenntnisse erwerben

Was aber auf jeden Fall besonders wichtig ist: klärt in eurer MAV, wer von Euch sich in wirtschaftlichen Fragen fit macht und besucht die entsprechenden Seminare! dia e.V. bietet sowohl für Anfänger:innen als auch für Fortgeschrittene jedes Jahr Seminare zu Wirtschaftsthemen an.