Verhängnisvolle Dienstgemeinschaft
Abrechnung mit einem nationalsozialistischen Begriff in den Kirchen in Deutschland
Kirchen in Deutschland beanspruchen seit Gründung der Bundesrepublik einen arbeitsrechtlichen Sonderstatuts für ihre Mitarbeitenden.
Dieser mit dem Begriff „Dienstgemeinschaft“ etikettierte Sonderstatus ist jedoch nicht, wie lange unterstellt, theologisch begründet. Es handelt sich bei dem Begriff um eine verhängnisvolle Übernahme aus einem Arbeitsrecht, dass ab 1934 in mehreren Schritten von den Nationalsozialisten durchgesetzt wurde.
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