Nach Medienberichten des Norddeutschen Rundfunks (NDR) und der Braunschweiger Zeitung, hat die Braunschweigische Landeskirche ihren Domkantor Gert Peter Münden fristlos entlassen. Der Auslöser für die Kündigung ist, dass Münden mit seinem Ehemann eine Leihmutterschaft beauftragen wollte. Münden betonte gegenüber dem NDR, dass es sich nicht um eine kommerzielle Leihmutterschaft handele, die er mit seinem kolumbianischen Ehemann beantragen wollte. Eine solche ist in Deutschland verboten.
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LAG Baden-Württemberg bestätigt Unwirksamkeit der Kündigung
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes Stuttgart bestätigt, wonach die fristlose Kündigung eines Kochs in einer Kita aufgrund seines Kirchenaustritts unwirksam ist. Dies geht aus einer Medienmitteilung des LAG Baden-Württemberg hervor.
WeiterlesenBundesarbeitsgericht: § 9.1. Alt. 1 AGG ist nicht anzuwenden
Das Bundesarbeitsgericht hat mit dem heutigen Urteil das „Selbstbestimmungsrecht“ der Kirchen neu akzentuiert.
WeiterlesenEuGH-Urteil zur Kirchenmitgliedschaft
Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen dürfen kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 17.04.18 zu einem Fall aus Deutschland entschieden.
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