Bundesregierung will Untergrenze für Pflege in Krankenhäusern

In besonders sensiblen Krankenhausbereichen soll von 2019 an eine Untergrenze für das Pflegepersonal gelten. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin eine entsprechende Vorlage von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).

Demnach sollen sich der Spitzenverband der Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft bis zum 30. Juni 2018 auf eine Mindestzahl von notwendigen Pflegekräften verständigen. Gelingt dies nicht, legt das Gesundheitsministerium die Personaluntergrenze mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest.

 

Eine gute Pflege könne nur mit einer angemessenen Personalausstattung gelingen, erklärte Gröhe. Die Regelung soll für Bereiche gelten, in denen genug Personal besonders wichtig für die Sicherheit der Patienten ist, beispielsweise auf Intensivstationen oder in Nachtschichten. Die Verhandlungen von Kassen und Krankenhäusern sollen von Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums begleitet werden.

Die zuständigen Behörden sollen über die Einhaltung der Personaluntergrenzen informiert werden. Gröhe stellt den Trägern im Gesundheitswesen zudem mehr Geld für das Pflegepersonal in Aussicht. Ab 2019 soll der bislang bereits gezahlte Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro pro Jahr auf 830 Millionen Euro jährlich anwachsen. Die Regelung zur Personaluntergrenze soll den Angaben zufolge im Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten ergänzt werden, über das der Bundestag bereits berät.

Quelle: epd-sozial

Am 03. April hatte Frank Plasberg zum Thema „Gefahr Krankenhaus – Wenig Personal, aber reichlich Keime?“ unter anderm die Kollegin Jana Langer und Hermann Gröhe zu Gast bei Hart aber fair. Der Sendungsmitschnitt >>> ist wirklich sehenswert.