Der Anfang vom „weiter so“! (?)

Schlichtungsdesaster geheilt?

Am heutigen 21. Februar fand erstmals seit der im letzten Jahr gescheiterten Schlichtung wieder eine Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ARK DD unter Beteiligung der „Arbeitnehmervertreter“ statt.

Nach knapp zwei Jahren Stillstand in der Kommission ist man nun zu einer gemeinsamen Lösung gekommen. Diese war überfällig, nachdem das Kirchengericht der EKD in seiner Entscheidung vom 23. November 2017 festgestellt hatte, dass der Beschluss des nur mit Dienstgebern und dem Vorsitzenden besetzten Schlichtungsausschusses vom 3.4.17 unter Verletzung der Ordnung für die ARK-DD zustande gekommen war. Siehe Meldung >> hier

Durch die heutige Beschlussfassung wurden nun formal die Beschlüsse des Schlichtungsausschusses aufgehoben. Nach längeren Sondierungen verständigte man sich auf folgende Neuregelungen, die entsprechende Vorbehalte, unter denen Gehaltserhöhungen zwischenzeitlich gezahlt wurden, hinfällig machen:

  • Die AVR DD Entgelttabellen werden ab 1.7.2017 um 2,7 % erhöht;
  • eine weitere Erhöhung um 3 % erfolgt zum 1.3.2018
  • und zum 1.12.2018 um 2,4 %.
  • Für Ärztinnen und Ärzte wurde nach den Erhöhungen von 2,3 % zum 1.1.17 und 2,7 % zum 1.9.17 eine weitere von 1,6 % zum 1.5.2018 beschlossen
  • Die Arbeitnehmerbeteiligung an den Beiträgen zur Zusatzversorgung beträgt ab 1.7.2017, wie in der Schlichtung vorgesehen, die Hälfte des 4,5 % übersteigenden Beitrages der jeweiligen ZVK, ab dem 1.3.2018 wird die Grenze auf 4,7 % angehoben. Der Arbeitnehmeranteil wird auf 1 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts gedeckelt.

Weiterhin soll der § 1 der AVR-DD konkretisiert werden. Es soll Dienstgebern, die ihre Mitarbeitenden unterhalb des Niveaus der AVR-DD beschäftigen verwehrt werden, automatisch weitere Absenkungen z. B. bei der Jahressonderzahlung vorzunehmen.

Mit diesen Beschlüssen ist das offenkundige Desaster zunächst verkleistert, wird jedoch so schnell nicht in Vergessenheit geraten. Die von den „Arbeitnehmervertretern“ zurecht kritisierten Unzulänglichkeiten des 3. Weges sind nicht ausgeräumt. Eine nachhaltige solide Basis für die Fortentwicklung der Arbeitsbedingungen in der ARK ist daher, trotz heutiger Zugeständnisse, nicht in Sicht.

Es ist jedoch zu erwarten, dass trotz aller Proteste und Grundsatzkritik am Ende die Verlockung zu groß ist und sich am 2. März 2018 in der vorgesehenen „Entsendeversammlung“ erneut Dienstnehmer für die nachfolgende ARK DD inthronisieren.

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