EuGH-Urteil zur Kirchenmitgliedschaft

Bei der Besetzung von Arbeitsplätzen dürfen kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit fordern. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am 17.04.18 zu einem Fall aus Deutschland entschieden.

Die Zugehörigkeit zu einer Konfession darf nur zur Bedingung gemacht werden, wenn dies für die Tätigkeit „objektiv geboten“ ist. Des Weiteren müsse die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung hatte in einer Stellenausschreibung für eine befristete Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ die Zugehörigkeit zu einer protestantischen Kirche gefordert. Bewerber sollten diese auch in ihrem Lebenslauf ausweisen.
Nun wird sich die Justiz in Deutschland mit dem EuGH-Urteil beschäftigen müssen.

 

Weitere Informationen finden Sie >>>hier (tagesschau.de)

Und eine Einschätzung der Gewerkschaft ver.di >>>hier

siehe auch unsere Meldung vom 10. November 2017    >> hier

 

 

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