Kühlung bei der Arbeit

Auch wenn sich viele auf den Sommer gefreut haben, so sind die Temperaturen der aktuellen Wetterlage sehr belastend. Mitarbeitervertretungen werden daher immer wieder gefragt, ob es Abhilfe gibt.
Leider gibt es im Arbeitsleben kein Hitzefrei wie früher in der Schule. Auch gibt es keine Erschwerniszulage wie z. B. bei der Arbeit am Hochofen. Was also tun? Vollklimatisierung für alle? Einen direkten Rechtsanspruch etwa auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei gibt es leider nicht.

Geeignete Maßnahmen

Der Arbeitgeber soll lt. „Technischer Regel für Arbeitsstätten“ Maßnahmen durchführen, die für eine Entlastung sorgen. Falls noch nicht geschehen, sind Geschäftsführungen und Vorgesetzte aufzufordern, geeignete Getränke bereitzustellen.

Unterstützend sollte geprüft werden, welche Tätigkeiten ggf. zu kühleren Zeiten erledigt werden können. Und vielleicht gibt es auch Dinge, die bei dieser großen Hitze einfach entfallen sollten.

Antworten, wie „im Sommer ist es immer mal wieder heiß“, oder „da kann ich auch nichts machen“ sind wenig hilfreich. Schwitzen müssen alle, aber der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung vermieden und die verbleibende möglichst gering gehalten wird (§ 4 Arbeitsschutzgesetz).

Kompakte Information

Ein Informationsblatt der „Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“ informiert in kompakter Form über Arbeit bei großer Sommerhitze und beschreibt Maßnahmen.

Auch wenn der Titel der Information „Sommerhitze im Büro“ heißt, so können die Informationen auch im Bereich von Pflege und Betreuung hilfreich sein. Die große Hitze belastet alle. Egal wo, egal was gearbeitet wird. Und die aufgeführten Maßnahmen sollten überall berücksichtigt werden.

 

Das Informationsblatt finden Sie  >>>hier (externer Link zum pdf auf baua.de)


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