Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, fordert die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts. „Dass der Arbeitgeber allein beansprucht, die Regeln aufzustellen, an die sich dann alle halten müssen, halte ich für grundgesetzwidrig und für einen Eingriff in die Grundrechte der kirchlichen Arbeitnehmer“, sagte Bsirske letzte Woche der „Westdeutschen Allgemeinen“.
In der Zeitung bezeichnet er das kirchliche Arbeitsrecht als überholt: „Der Gesetzgeber hat das fast eins zu eins aus der Weimarer Reichsverfassung übernommen – wie sollte das zeitgemäß sein?“ Bsirske nannte den sogenannten Dritten Weg einen „Akt der Usurpation, weil er mehr als einer Million Beschäftigten das Grundrecht auf Streik nimmt.“
Umgehend haben Caritas und Diakonie die Forderung der Gewerkschaft ver.di nach Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts zurückgewiesen. In einem „epd-sozial“ – Artikel wird das kirchliche Arbeitsrecht mit den bekannten – bereits mehrfach widerlegten – Argumentationen verteidigt.
Den Artikel finden Sie >>> hier
Die „Berliner Morgenpost“ veröffentlichte ein Interview mit Frank Bisrske, wo er ebenfalls die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts fordert. Sie finden es >>>hier