Asklepios Klinik muss Abmahnung zurücknehmen
Eine Krankenpflegerin des Asklepios Fachklinikums in Göttingen, die bei ihrem Arbeitgeber eine Gefährdungsanzeige wegen Personalmangels erstattet hatte, wurde nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Göttingen zu Unrecht abgemahnt.
Das Gericht hat am Donnerstag der Klage der Pflegefachkraft stattgegeben, die auf Missstände in der Klinik aufmerksam gemacht hatte. Die Klinik muss die ausgesprochene Abmahnung aus der Personalakte entfernen.
Das Gericht hielt die Abmahnung für unberechtigt, da diese dem Sinn und Zweck des Arbeitsschutzgesetzes widerspreche. Dieses verpflichte Arbeitnehmer dazu, daran mitzuwirken, dass keine Gefährdungslagen entstehen.
Näheres zu dem Fall siehe NDR Berichterstattung vom 14.12.2017 >> hier
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