In dieser Woche löste Bundeskanzlerin Angela Merkel ein Versprechen aus dem Wahlkampf ein. Sie besuchte eine Altenhilfeeinrichtung des evangelischen St. Johannesstift in Paderborn. Verschiedene Medien berichten von dem Besuch der Bundeskanzlerin.
Wie auch Gesundheitsminister Spahn wies Frau Merkel auf das Vorhaben der Bundesregierung hin, in den kommenden zwölf Monaten ein Maßnahmenpaket zur Beseitigung des Pflegenotstands auf den Weg zu bringen.
Was passiert in Niedersachsen?
In Niedersachsen verfolgt die Gewerkschaft ver.di schon länger das Ziel, eine allgemeinverbindliche Tarifbindung in der Altenhilfe zu erreichen (siehe www.verdi.de). Zuletzt scheiterte im Januar 2016 ein erster Schritt dieses Vorhabens am Tarifausschuss des Landes Niedersachsen (siehe unsere Meldung und Presseerklärung ver.di).
Positionierung der Landesregierung
Die Herausforderungen im Bereich der ambulanten und stationären Pflege geht die
Landesregierung aktiv an. Es gilt, den Pflegebedürftigen eine gute Pflege zu bieten,
das Berufsfeld attraktiver zu machen und den Fachkräftebedarf zu sichern und
auszubauen. Das Land hat die Schulgeldfreiheit in der Altenpflege gesetzlich abgesichert,
neue Förderprogramme wie das zur „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum"
auf den Weg gebracht, eine gemeinsame Erklärung von Sozialministerium, den kommunalen
Spitzenverbänden, der AOK Niedersachsen und dem Verband der Ersatzkassen für ein
angemessenes Einkommen in der Pflege verfasst oder beispielsweise die Einrichtung
einer Pflegekammer vorangebracht. Damit setzt die Landesregierung Meilensteine in der niedersächsischen Pflegepolitik,
die sowohl den Beschäftigten als auch den zu Pflegenden zugutekommen. Quelle: ms.niedersachsen.de
Werden Tariflöhne refinanziert?
Etliche Mitarbeitervertretungen kennen es als eine Art ewiges Mantra: „Wir würden ja gerne Tariflöhne zahlen, wir bekommen diese hohen Personalkosten aber nicht refinanziert.“ Lange Zeit war es gerade in Altenhilfeeinrichtungen üblich, Kostensätze erst zu verhandeln, wenn es denn gar nicht mehr anders geht. Mittlerweile wächst in vielen Einrichtungen die Bereitschaft für Verhandlungen.
Tarifverträge sind allgemein als wirtschaftlich anerkannt.
Urteile der Sozialgerichte bestätigen, dass Kostenträger höhere Vergütungen für die Einrichtungen zahlen müssen, wenn diese mit tariflichen Löhnen argumentieren. Doch müssen die Tariflöhne dann auch gezahlt werden. Das bestätigt auch eine Bekanntmachung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege des Bundesministeriums (Kopie von bundesanzeiger.de ansehen).
Im Klartext
Wenn Einrichtungen nicht die Leistungen/Vereinbarungen erfüllen, die sie in Pflegesatzverhandlungen zugesagt haben, so kann daraus eine Kürzung der Pflegevergütung erfolgen.
Daraus folgt dann aber auch, dass Pflegekassen überprüfen sollten, ob die Mittel denn Vereinbarungsgemäß verwendet werden – also Tariflöhne auch gezahlt werden.
Weitere Veröffentlichungen und Interessantes im Internet:
- „Pflege ist Aufgabe der gesamten Regierung“, so titelt der Branchendienst „epd-sozial“ in einer heutigen Meldung. Sie finden den Artikel >>>hier
- Einen lesenswerten Artikel zum Thema Tarifbindung in der Altenhilfe, hat die Zeitung „Junge Welt“ am 17.07.2018 veröffentlicht. Sie finden ihn >>>hier
- Und auch die „Stuttgarter Zeitung“ widmet sich dem Thema. >>>hier
- Die Zeitschrift „Wohlfahrt intern“ stellt im Monat Juli ihrer Leserschaft die folgende Frage: „Rechnungshöfe kritisieren immer wieder die Mittelverwendung von Wohlfahrtsverbänden. Kontrollieren Leistungsträger das Wesentliche?“
Sie finden die Umfrage >>>hier