Zur Förderung der Sachdiskussion und zur Verbesserung des Informationsaustausches, sowie zur Erarbeitung strategischer Positionen und daraus folgend von Anträgen werden Arbeitskreise gebildet*.
Derzeit bestehen folgende Arbeitskreise:
- Altenhilfe
- Eingliederungshilfe und Inklusionsdienste
- Jugendhilfe
- Kindertagesstätten
- Krankenhaus
- Sozialberatende Dienste
- Vorsitz und Stellvertretung
Es können weitere Arbeitskreise eingerichtet werden.
Freistellungsgrundlage
Die Arbeitskreise der agmav Niedersachsen dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den MAVen sowie zur Erörterung arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtlicher Fragen. Die Teilnahme ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der MAV erforderlich. Daher muss der/die Teilnehmer:in die Arbeitsbefreiung nach § 19 Abs. 2 MVG-EKD in Anspruch nehmen, soweit er oder sie nicht nach § 20 MVG-EKD pauschal freigestellt ist.
* aus der Satzung der agmav §14