Nachdem der EuGH und auch das BAG Urteile zur Arbeitszeiterfassung gesprochen haben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf zur Erneuerung des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Demnach sollen Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitszeiterfassung verpflichtet werden. Es gibt jedoch Ausnahmemöglichkeiten.
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