Der gesetzliche bezahlte Mindesturlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BurlG) sieht 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche und 24 Tagen bei einer Sechs-Tage-Woche vor. Der individuelle Anspruch eines Beschäftigten kann durch Tarif- bzw. Arbeitsverträge, sowie Dienstvereinbarungen abweichen. Im TV DN und den AVR DD sind zum Beispiel 30 Tage Erholungsurlaub festgelegt.
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