Der jüngst vorgestellte Fehlzeiten-Report 2023 der AOK zeigt eine anhaltend hohe Belastung von Arbeitnehmer:innen, die sich in hohen Fehlzeiten insbesondere aufgrund psychischer Erkrankungen niederschlägt. Ebenso stellt der Fehlzeiten-Report dar, dass als zukunftsfähig wahrgenommene Unternehmen gesündere Arbeitnehmer:innen mit weniger Fehlzeiten hätten.
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Test- und Maskenpflicht fällt zum 01. März
Wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage mitteilte, haben sich die Gesundheitsminister:innen von Bund und Ländern darauf geeinigt, die Test- und Maskenpflicht aufgrund der stabilen Infektionslage zum 01. März weitestgehend auslaufen zu lassen.
WeiterlesenCorona-Arbeitsschutzverordnung – die Zeit danach
Ende Januar wurde es durch die Bundesregierung beschlossen und seit dem 02. Februar ist sie tatsächlich außer Kraft: die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie hat uns während der Coronapandemie fast drei Jahre durch die Arbeitswelt begleitet und einen Rahmen für die coronabedingten Arbeitsschutzmaßnahmen vorgegeben. Nun liegt die Entscheidung über den betrieblichen Gesundheitsschutz wieder voll im Ermessensspielraum der Betriebe.
WeiterlesenEinrichtungsbezogene Impfpflicht fällt zum Jahresende
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Kehrtwende gemacht. Die umstrittene einrichtungsbezogene Impfpflicht soll demnach zum Jahresende auslaufen und nicht verlängert werden. Bislang galt Lauterbach als ein Verfechter der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hat nun aber für eine Fortführung keine ausreichenden Argumente mehr.
WeiterlesenDie Ausstattung der MAV während und nach Corona
Während und durch die Coronapandemie gab es viele, teilweise sehr schnelle Entwicklungen in der Arbeitswelt, die sie bis heute beeinflussen und dies auch nach Corona weiterhin tun werden. Auch die Mitarbeitervertretung bleibt davon nicht verschont und kann sich diesen Entwicklungen schlecht bis gar nicht entziehen.
WeiterlesenFAQ zur Corona – Arbeitsschutzverordnung
Zeitgleich mit der Änderung des Infektionsschutzgesetz (wir berichteten) trat die Neufassung der SARS – CoV – 2 Arbeitsschutzverordnung (Corona – ArbSchV) in Kraft. Die Geltungsdauer wurde dem IfSG angepasst und wirkt vom 01.Oktober 2022 bis einschließlich dem 07. April 2023.
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