Ende Januar wurde es durch die Bundesregierung beschlossen und seit dem 02. Februar ist sie tatsächlich außer Kraft: die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie hat uns während der Coronapandemie fast drei Jahre durch die Arbeitswelt begleitet und einen Rahmen für die coronabedingten Arbeitsschutzmaßnahmen vorgegeben. Nun liegt die Entscheidung über den betrieblichen Gesundheitsschutz wieder voll im Ermessensspielraum der Betriebe.
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COVID–19 > Anerkennung als Berufskrankheit
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichte die vorläufigen Zahlen zum Versicherungsgeschehen in 2021. Der Spitzenverband der Unfallversicherungen hatte die Angaben der einzelnen Träger gebündelt und ausgewertet.
WeiterlesenÄnderungen im Infektionsschutzgesetz ab 24. November
Bundestag und Bundesrat haben Neuerungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen, die zum 24. November 2021 Gültigkeit bekommen.
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