Schlagwort: Diakonischen Werk Schleswig-Holstein

Diakonische Unternehmen an kirchliches Arbeitsrecht gebunden 

Diakonische Arbeitgeber dürfen lt. einer epd-Meldung nicht einseitig eine eigene Vergütungsordnung festlegen. Sie müssen diese vielmehr über den sogenannten Dritten Weg durch Arbeitsrechtsregelungen oder auf dem Zweiten Weg über kirchliche Tarifverträge im Konsens mit der Arbeitnehmerseite vereinbaren, entschied der Kirchengerichtshof (KGH) der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover in einem aktuell veröffentlichten Beschluss.

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