Diakonische Arbeitgeber dürfen lt. einer epd-Meldung nicht einseitig eine eigene Vergütungsordnung festlegen. Sie müssen diese vielmehr über den sogenannten Dritten Weg durch Arbeitsrechtsregelungen oder auf dem Zweiten Weg über kirchliche Tarifverträge im Konsens mit der Arbeitnehmerseite vereinbaren, entschied der Kirchengerichtshof (KGH) der Evangelischen Kirche in Deutschland in Hannover in einem aktuell veröffentlichten Beschluss.
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Letztes Aufbäumen des 3. Weges in der Diakonie Mitteldeutschland?
Der jüngst veröffentlichte Abschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie in Mitteldeutschland lässt aufhorchen. Insgesamt klingt das Ergebnis nach einer erfolgreichen Verhandlungsrunde für die Arbeitnehmerseite. Doch ist es das wirklich? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einiger Hintergrundinformationen.
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