Im Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) wird z.B. in Anlage C VI §5 die besondere Schlichtungsstelle nach § 37 a Abs.2 MVG-K für Zuständig erklärt, wenn eine Einigung über eine Dienstvereinbarung zu Zuschlägen für erschwerte Arbeiten nicht zustande kommt. Jetzt […]
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