Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Beschluss vom 22.06.2022 eine Entscheidung getroffen, die für die Beratung von Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen von Interesse sein könnte.
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Impfpflicht: Betretungsverbot ab dem 16. März?
Es gibt vielerorts Unsicherheiten zu der Fragestellung, ob es ein Betretungsverbot für die schon im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer:innen (Bestandskräfte), die keinen Impf- oder Genesenennachweis bis zum 15. März erbracht haben, gibt. Die Antworten dazu sind unterschiedlich und damit viele die unterschiedlichen Aussagen kennen haben wir sie für Euch zusammengestellt.
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