Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition war noch von Verbesserungen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) die Rede. Dort hieß es: „Das Betriebliche
Eingliederungsmanagement wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker
etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu
machen (Beispiel „Hamburger Modell“).“ Nun liegt der Referentenentwurf der geplanten Gesetzesänderung vor und lässt leider schlimmes ahnen.