Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen

Berufsunfähigkeit
Die Definition von Berufsunfähigkeit im Sinne der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung lautet: „Berufsunfähig sind Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen weder im erlernten noch in einem zumutbaren Beruf halb soviel leisten und verdienen können, wie andere Berufstätige mit ähnlicher Ausbildung, gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten.“
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- Berufsunfähigkeit: Debeka Versicherungsgruppe