Mit der neuen Corona Verordnung sind in § 14 Ergänzungen und Veränderungen vorgenommen worden. Im Altenhilfebereich wurde die Schnelltestung von 3 mal in der Woche auf täglich verändert. Und für Personen, die in Heimen für Menschen mit Behinderungen nach § […]
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Schnelltest für Beschäftigte in Heimen
In der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung gibt es im § 14 Änderungen. Konkret geht es dabei um Corona-Schnelltests für Beschäftigte in Heimen.
Auch wenn es sich um eine gesetzliche Anordnung handelt, ergeben sich Aufgaben für die MAV.