Mit Wirkung zum 01. Januar 2024 hat die Synode der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) Änderungen am Mitarbeitervertretungsgesetz beschlossen. Die Anzahl der Änderungen ist hoch, die praktischen Auswirkungen jedoch nur bei einigen Änderungen, wie beispielsweise der Nachrückerregelung, von grundsätzlicher Relevanz.
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