Ein Unfall auf dem Weg zu einer Tankstelle ist auch dann kein Arbeitsunfall, wenn dort Treibstoff, für den sich unmittelbar anschließenden Weg zur Arbeit, getankt werden soll. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem Urteil festgestellt, worüber im aktuellen „DGB-Einblick“ informiert wurde.
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