Zu den Vollversammlungen der agmav sind alle Mitglieds-Mitarbeitervertretungen herzlich eingeladen. Mit den Vollversammlungen erfüllt die agmav Niedersachsen einen Teil ihres Auftrages zur Vernetzung der Mitarbeitervertretungen untereinander und sorgt für eine generelle Austausch- und Meinungsbildungsplattform zu übergreifenden Themen der Mitarbeitervertretungsarbeit.
Die Aufgaben der Vollversammlung und Regelungen zur Durchführung und Beschlussfassung finden sich in den §§ 5 und 6 unserer Satzung.
Freistellungsgrundlage
Die Vollversammlungen der agmav Niedersachsen dienen dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den MAVen sowie zur Erörterung arbeits- und mitarbeitervertretungsrechtlicher Fragen. Die Teilnahme ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der MAV erforderlich. Daher muss der/die Teilnehmer:in die Arbeitsbefreiung nach § 19 Abs. 2 MVG-EKD in Anspruch nehmen, soweit er oder sie nicht nach § 20 MVG-EKD pauschal freigestellt ist.
Termine der Vollversammlungen:
Datum und Uhrzeit | Veranstaltung |
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20. November 2025 10:00 - 14:00 Uhr |
Vollversammlung 3/25
Ort: Hannover |