Kommission einigt sich auf Anhebung um 34 Cent
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt Anfang 2017 auf 8,84 Euro. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin fest. Derzeit liegt die Lohnuntergrenze bei 8,50 Euro.
Zum 1. Januar 2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Das gab die Mindestlohnkommission in Berlin bekannt.
Grundlage für die Entscheidung des Gremiums – in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften paritätisch vertreten sind – ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Tarifindex. In ihn fließen rund 500 Tarifverträge ein. In den vergangenen eineinhalb Jahren stiegen die Löhne und Gehälter demnach um durchschnittlich 3,2 Prozent. Strittig war zwischen dem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerlager bis zuletzt, ob auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie die Metall- und Elektrobranche berücksichtigt werden sollten.
Der gesetzliche Mindestlohn war von der großen Koalition zum Jahresbeginn 2015 eingeführt worden. Er gilt für rund vier Millionen Beschäftigte des Niedriglohnsektors. Das Gesetz sieht alle zwei Jahre eine Anpassung vor. Die nächste Anhebung steht zum 1. Januar 2019 an.
Quelle: Tagesschau.de