Zeit für bessere Arbeitsbedingungen in Diakonie und Caritas
Was können wir tun?
In den meisten Hilfefeldern geben Diakonie und Caritas immer noch den Ton an. Der Umstand, dass sich beide fast überall Tarifverträgen widersetzen, verhindert den Abschluss von trägerübergreifenden Flächentarifverträgen.
Der kirchliche Anspruch, Arbeitsrecht nach eigenen Spielregeln zu setzen, ist damit nicht nur eine „innere Angelegenheit“ der Kirche, sondern beeinträchtigt die Interessen aller in sozialen Berufen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese „Außenwirkung“ will die Diakonie noch dadurch verstärken, dass sie ihr Modell der Arbeitsrechtssetzung als Modell für den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge empfiehlt.
Wir verstehen dies als Angriff auf die Tarifautonomie und das Recht der Gewerkschaften, in allen Wirtschaftsbereichen Mindestarbeitsbedingungen für ihre Mitglieder zu erkämpfen.
Dabei ist das kirchliche Modell immer weniger als Vorbild geeignet. Es entspricht nicht den Anforderungen, die das Bundesarbeitsgericht aufgestellt hat.
Und es stellt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schlechter als andere: bei der betrieblichen Mitbestimmung ebenso wie bei der Unternehmensmitbestimmung, beim Datenschutz, bei der Vertretung der Schwerbehinderten usw.
Wir suchen nach rechtlichen und praktischen Ansätzen für bessere Arbeitsbedingungen in Diakonie und Caritas.
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