Wie wirken sich die unterschiedlichen kirchlichen „Betriebsverfassungen“ aus? Welche Auswirkungen haben sie auf betriebliche Interessenvertretungen in kirchlichen Betrieben? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Regelungen im evangelischen und katholischen Bereich? Welchen Wert und welche Perspektiven haben die kirchlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsregelungen?
Im Rahmen der Seminare bei „dia e.V.“ bietet die agmav-Niedersachsen Grundlagenseminare zum kirchlichen Arbeitsrecht im Bereich der Diakonie an. Eine konfessionsübergreifende Betrachtung und Einschätzung des kirchlichen Arbeitsrechts findet aber bei Diakonie oder Caritas selten statt.
Diese Lücke will der Bildungsveranstalter „ver.di bildung +beratung“ schließen. Er bietet hierzu ein Seminar vom 11. – 14.10.2016 an.
„ver.di b+b“ ist unser Kooperationspartner bei der jährlichen Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Kassel.
Weitere Informationen zum Seminar finden Sie >>>hier