Stopp SGB VIII „Reform“

„Reform“ des Kinder und Jugendhilfe Gesetzes KJHG

Heftige Kritik an Gesetzesvorhaben

Die im Bundesfamilienministerium geplante Gesetzesreform des KJHG mit der Schaffung eines inklusiven SGB VIII stößt auf heftige Ablehnung in der Fachwelt. Überaus deutlich formulierte der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Kritik an den bisher bekannt gewordenen Plänen des Ministeriums in dem nachfolgenden Positionspapier:

 

 

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Zurück auf Los!

Der Paritätische Gesamtverband fordert die vorgesehene SGB VIll-Reform zu stoppen.

Zentrales Ziel einer SGB VIII-Reform in dieser Legislaturperiode sollte ein „inklusives SGB VIII“, die Zusammenführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) sein.

 

Die bisher vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Arbeitsentwürfe zur SGB VIII-Reform sind so überfrachtet mit anderen Intentionen, dass mittlerweile deutlich ist, dass das Ziel eines inklusiven SGB VIII so nicht erreichbar ist.

 

Durch die vorgesehene Auflösung der individuellen Rechtsansprüche von Eltern auf „Hilfe zur Erziehung“ durch eine Ausweitung des Ermessens öffentlicher Träger und davon umschlossene Möglichkeiten, Hilfesuchende auf Regelangebote zu verweisen, soll eine tragende Säule des Kinder- und Jugendhilferechts zu Fall gebracht werden.

 

Durch die vorgesehenen Neuregelungen im Finanzierungsrecht soll das Ermessen öffentlicher Träger im Hinblick auf die Art von Finanzierungsformen so erheblich erweitert werden, dass die Träger der freien Jugendhilfe in Finanzierungsfragen in völlige Abhängigkeit von den Optionen der öffentlichen Hand geraten. Die öffentlichen Träger sollen, so sie wollen, den Abschluss von Vereinbarungen verweigern können und Ausschreibungspraktiken entwickeln, die – wie das Beispiel der Jugendberufshilfe zeigt -geeignet sind, gut entwickelte Angebotsstrukturen in kürzester Zeit zu zerstören.

 

Mit solchen Rahmungen –  der Auflösung der individuellen Rechtsansprüche und Auflösung der Finanzierungsstrukturen – werden auch Grundbedingungen für den Willen zur Überführung der sozialrechtlichen Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit geistigen und körperlichen Behinderungen unterspült. Eltern behinderter Kinder haben kein Interesse daran, mühsam erkämpfte Fortschritte im Hinblick auf die Rechtssicherheit bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe durch den Zuständigkeitswechsel in ein SGB VIII zu verlieren. Sie hofften auf einen deutlichen Zugewinn an Leistungsfähigkeit für ihre Kinder. Jetzt drohen ihnen die Ungewissheiten der jeweiligen Ermessensausübung.

 

Diese Dimensionen der Veränderungen, die in den Arbeitsentwürfen deutlich werden, sind weder in einem fachlichen noch jugendhilferechtlichen Diskurs entwickelt worden. Eine Reform des SGB VIII braucht einen fachlich wesentlich breiter aufgestellten Diskurs!

 

Da die Zeitschiene bis zu den Bundestagswahlen immer enger wird und die Entwürfe nicht mit bloßen Textkorrekturen zu heilen sind, da ihre Gesamtkonstruktion verfehlt ist, fordern wir das BMFSFJ auf, dieses Gesetz nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen und statt dessen in der neuen Legislaturperiode über einen breiter verankerten Fachdiskurs zur Ausgestaltung eines inklusiven SGB VIII einen grundlegend neuen Anlauf zu machen.