Steuerliches Existenzminimum für 2017 und 2018 festgelegt
Die Bundesregierung hat das Existenzminimum, also den Betrag des Einkommens der steuerfrei zu stellen ist, für die Jahre 2017 und 2018 neu festgelegt.
Wie aus dem aktuellen 11. Existenzminimumbericht hervorgeht, beträgt das steuerfreie Existenzminimum für einen Erwachsenen im kommenden Jahr 8.820 Euro und im Jahr 2018 genau 9.000 Euro. Dies teilte am 9. November die Pressestelle des Bundestages mit. Derzeit liegt es bei 8.652 Euro.
Für Kinder wird das steuerliche Existenzminimum von 4.608 Euro im Jahr 2017 auf 4.716 Euro und für 2018 auf 4.788 Euro festgelegt. Das monatliche Kindergeld wird zum Jahreswechsel um zwei Euro erhöht. Im kommenden Jahr wird es für das erste und zweite Kind 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für jedes weitere 223 Euro geben. Im Jahr 2018 wird das Kindergeld um weitere zwei Euro steigen.
Maßgeblich für Festschreibung ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das den Rahmen des Existenzminimums definierte. Es urteilte, das dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleiben muss, wie er zur Bestreitung seines eigenen und des Lebensunterhalts seiner Familie bedarf.
Die Höhe des steuerlich zu verschonenden Existenzminimums hängt nicht nur von den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Das steuerliche Existenzminimum darf den im Sozialhilferecht festgelegten Mindestbedarf nicht unterschreiten.