Beschäftigte, für die der Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN) Anwendung findet, erhalten eine Einmalzahlung. Sie ist ein Bestandteil der Tarifeinigung vom 13.12.2016.
Heute wurde in Hannover der hierfür notwendige „Tarifvertrag Einmalzahlung 2017“ unterzeichnet.
Wer erhält die Einmalzahlung?
Eine Einmalzahlung erhalten diejenigen, die am 31.12.2016 gemäß dem TV DN einen Tag Anspruch auf Entgelt oder eine Entgeltersatzleistung hatten, und deren Arbeitsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber ununterbrochen bis zum 31.01.2017 bestanden hat. Vollzeitbeschäftigte erhalten 300 €, Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig. Auszubildende, Schüler und Praktikanten, erhalten keine Einmalzahlung.
Der Anspruch auf die Einmalzahlung verringert sich um jeweils ein Drittel für jeden Kalendermonat des letzten Kalenderquartals 2016, in dem die Mitarbeitenden nicht mindestens an einem Tag gemäß dem TV DN Anspruch auf Entgelt oder eine Entgeltersatzleistung beim Arbeitgeber hatte.
Keine Auswirkung auf EZVK und Jahressonderzahlung
Die Einmalzahlung ist nicht Teil des zusatzversorgungsfähigen Entgelts und bleibt bei der Berechnung der Höhe der Jahressonderzahlung 2017 gemäß § 24 TV DN unberücksichtigt.
Die Einmalzahlung wird mit dem im Monat März 2017 auszuzahlenden Monatsentgelt fällig.
Den „Tarifvertrag Einmalzahlung 2017“ finden Sie >>>hier