Urteil für Lehrkräfte – Arbeitsbefreiung für MAV-Tätigkeit

Lehrkräfte in Mitarbeitervertretungen haben einen Anspruch auf eine erforderliche Reduzierung der Regelunterrichtsverpflichtung. Dies hat der Kirchengerichtshof festgestellt.
Bisher wurden betroffene MAV-KollegInnen nur in sogenannten „gebundenen“ und „nicht gebundenen“ Arbeitszeiten entlastet.

Lehrkräfte in Mitarbeitervertretungen haben das Recht, sich genauso intensiv auf den Unterricht vorzubereiten und z. B. Elternkontakte zu pflegen, wie die übrigen Lehrkräfte.
Im entschiedenen Fall wurde der Schriftführerin einer MAV, die von den Aufgaben einer Klassenlehrerin entbunden worden war, zusätzlich eine Reduzierung ihrer Unterrichtsverpflichtung von 2 Stunden pro Woche zugestanden.

 

Die Entscheidung vom Kirchengerichtshof finden Sie >>>hier