SPD und CDU für sachgrundlose Befristung

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung wird nicht aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestrichen. Dies meldet die Zeitung „Junge Welt“ in ihrer heutigen Ausgabe.
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales lehnte am Mittwoch zwei Anträge der Fraktionen „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“ mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab.

Beide Oppositionsparteien hatten die Streichung der sachgrundlosen Befristung gefordert. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ermöglicht diese Art der Befristungen von Arbeitsverträgen.

Besondere Belastung

Seit Jahren steigt die Zahl der sachgrundlosen Befristungen. Die Befristung ohne Grund höhle den Kündigungsschutz aus, so die Fraktionen von „Die Linke“ und „Bündnis 90/Die Grünen“. Es gäbe aufgrund der befristeten Arbeitsverträge besonders für junge Menschen keine planbare Zukunft.

Widersprüchlich

Martin Schulz (SPD-Vorsitzender und Kanzlerkandidat) hatte zuletzt erklärt, diese Befristung abschaffen zu wollen. Die Ablehnung der Oppositionsanträge erklärte die SPD-Bundestagsfraktion damit, dass Rücksicht auf den Koalitionsvertrag genommen werde. Allerdings stellten sie auch klar, dass sie für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung sind.
Ob diese Haltung für betroffene Beschäftigte nachvollziehbar ist, bleibt offen.