Hin zu mehr Lohngleichheit: Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gebilligt. Danach erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig einen Auskunftsanspruch zu ihren Entgeltstrukturen.
Auskunftsanspruch für Beschäftigte
Er ermöglicht Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden, die Kriterien zur Festlegung ihres Lohnes, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit zu erfragen. Tarifgebundene Betriebe müssen bei Geltendmachung des Auskunftsanspruchs den relevanten Tarifvertrag nennen. Der Auskunftsanspruch soll die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtern.
Prüfverfahren und Berichtspflicht für Private
Darüber hinaus fordert das Gesetz private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf, die Löhne auf Entgeltgleichheit regelmäßig zu überprüfen. Zugleich werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lageberichten über den Stand der Gleichstellung zu informieren.
Inkrafttreten nach Verkündung
Die Regelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: Bundesrat